Tierpfleger/innen sind verantwortlich für die artgerechte Pflege, Haltung und Zucht von Tieren. Einen grossen Teil ihrer Arbeit macht die Futterzubereitung und das Reinigen der Gehege aus. Sie sind für die Betreuung und das Wohlbefinden der Tiere zuständig: Tiere müssen genügend Möglichkeiten für Kontakte, Beschäftigung, Bewegung und Rückzug haben. Für das Wohlbefinden der Tiere beachten Tierpfleger/innen die unterschiedlichen Nahrungsansprüche der Tiere und verhindern Konflikte. Die Aufgaben können je nach Fachrichtung und Arbeitsort unterschiedlich sein.
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Heimtiere arbeiten in Tierheimen, Heimtierzuchten oder Hundesalons. In Tierheimen betreuen sie Hunde, Katzen und Kleintiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und Vögel, die als Feriengäste oder Findeltiere aufgenommen werden. In Zuchtstationen befassen sie sich mit der Aufzucht von Katzen und Hunden. Sie kennen die verschiedenen Rassen, deren Eigenschaften und Bedürfnisse und überwachen die Entwicklung der Jungtiere. In Hundesalons kümmern sie sich um die Fell-, Ohren-, Krallen-, Zahn- sowie Pfoten- und Hautpflege. Sie baden, scheren und trimmen das Fell von Hunden, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. An allen Arbeitsorten ist der Kundenkontakt und die fachliche Beratung wichtig.
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Versuchstiere arbeiten in Forschungsinstitutionen. Dort züchten und betreuen sie Tiere für Versuche. Meist handelt es sich um Kleinsäuger wie Mäuse und Ratten, aber auch an Fröschen, Fischen und grösseren Säugetieren wie Affen, Hunden oder Katzen werden Versuche durchgeführt. Sie pflegen die Tiere und bereiten sie auf die Versuche vor. Sie kennen Zuchtmethoden, halten sich an strenge Hygiene- und Arbeitsvorschriften und arbeiten eng mit den Forschenden zusammen. Teilweise führen sie bei Tierversuchen selbst Massnahmen durch, die sie genau dokumentieren.
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Wildtiere betreuen Tiere in Zoos und Tierparks. Von Amphibien und Reptilien über Fische bis hin zu diversen Säugetieren und Vögeln sind sie meistens für ein Revier bzw. einzelne Tierarten zuständig. Für den Umgang mit giftigen und gefährlichen Tieren sind sie speziell geschult. Sie sorgen dafür, dass Käfige, Aquarien und Anlagen artgerecht eingerichtet sind. Durch Verstecken der Nahrung oder mit Spielen beschäftigen sie die Tiere. Zudem pflegen sie den Kontakt zu den Zoobesuchenden und informieren über die Tiere.
- Grundlage
Eidg. Verordnung vom 8.7.2009
- Dauer
3 Jahre
- Fachrichtungen
- Heimtiere
- Versuchstiere
- Wildtiere
- Bildung in beruflicher Praxis
In einem Betrieb der entsprechenden Fachrichtung
- Schulische Bildung
1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule in Olten oder Winterthur-Wülflingen
- Berufsbezogene Fächer
Biologie und Tierhaltung; Hygiene und Krankheiten; Betriebsorganisation und Logistik; Berufsethik und Recht; Kommunikation und Kundenkontakt; Spezialarbeiten in der Fachrichtung Heimtiere, Versuchstiere oder Wildtiere
- Überbetriebliche Kurse
Praktisches Erlernen und Üben beruflicher Grundlagen
- Berufsmaturität
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden.
- Abschluss
Eidg. Fähigkeitszeugnis "Tierpfleger/in EFZ"
- Vorbildung
- abgeschlossene Volksschule
- eine Schnupperlehre wird dringend empfohlen
- Anforderungen
- Freude am Umgang mit Tieren
- Geschick und Feingefühl im Umgang mit Tieren und Menschen
- gute Beobachtungsgabe und Aufmerksamkeit
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Sinn für handwerkliche und praktische Arbeit sowie Freude am körperlichen Einsatz (Körperkraft)
- gute Gesundheit und keine Allergien
- Sauberkeitssinn bzw. Bereitschaft, Schmutzarbeiten zu erledigen
- kein Ekel gegenüber Gerüchen, Ausscheidungen und speziellen Tieren
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Kurse
Angebote von Fachverbänden und Institutionen sowie von Berufsfach- und Fachschulen
Tierpfleger/innen sind gemäss Tierschutzverordnung TSchV vom 23.4.2008 (Stand 1.1.2012) verpflichtet, sich an mind. 4 Tagen innerhalb von 4 Jahren fortzubilden.
- Spezialisierung
Verbandsfachdiplom als Hundecoiffeur/-coiffeuse SVBT oder Ausweis als Ausbildner/in von Tierhaltern und Tierhalterinnen, z. B. Sachkundenachweis SKN für Hundehalter/innen (gemäss TSchV)
- Ausland
Zootechniker/in oder Tierpflegemeister/in (Ausbildung z. B. in Deutschland, Frankreich oder Holland)
- Fachhochschule
Bachelor of Science (FH) in Agronomie, mit Vertiefung in Nutztier- oder Pferdewissenschaften
Quelle: berufsberatung.ch