Lehrberuf
Forstwart/in EFZ

Forstwart/in EFZ

Forstwarte und Forstwartinnen erledigen sämtliche im Wald anfallenden Arbeiten. Sie fällen Bäume und pflegen den Jungwald, Hecken und Biotope. Zudem erstellen sie Hangsicherungen, Bach- und Lawinenverbauungen und warten die Waldwege.

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Branche

Forstwirtschaft

Tätigkeiten

Forstwarte bewirtschaften und pflegen den Wald. Die Forstaufgaben richten sich nach der Jahreszeit. Im Winterhalbjahr ist die Holz­ernte die Hauptaufgabe. In den Sommermonaten sind die Waldpflege- sowie Unterhaltsarbeiten beispielsweise an Wegen und Bachverbauungen wichtig. Forstwarte arbeiten in kommunalen oder kantonalen Forstbetrieben oder in der Holzindustrie.

Zu den zentralen Aufgaben von Forstwartinnen zählt die Holzernte. Sie bereiten die Arbeiten sorgfältig vor und treffen vor dem Baumfällen die nötigen Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Fällen beurteilen sie die Bäume nach Art, Grösse und Schwerpunkt, bestimmen die genaue Fällrichtung und sperren die Umgebung ab. Bei schwierigen Bedingungen sichern sie die Bäume mit Seilen. Fürs Fällen verwenden sie Motorsägen, teilweise mit Unterstützung von Seilwinden. Nach dem Fällen entfernen sie die Äste und schneiden den Stamm je nach Holzqualität und Weiterverarbeitung zurecht. Das Holz wird mit Schleppern oder Seilkränen zum Lagerplatz abtransportiert. Ihre Arbeit halten sie in einem Rapport fest.

Im Frühling und Sommer sind Forstwartefür die Jungwaldpflege, das Erstellen von Lawinenverbauungen, Hang- und Bachsicherungen sowie für den Unterhalt von Wegen zuständig. Sie kennen die Schäden, die durch Pflanzen, Tiere, Pilze und Menschen verursacht werden, und versuchen diesen vorzubeugen. Wenn nötig schützen sie Jungbäume mit speziellen Vorrichtungen vor dem Verbiss durch Rehe und Hirsche oder zäunen Jungwaldflächen ein. Dort, wo Waldbäume nicht von sich aus keimen, pflanzen sie diese nach einem Kulturplan an. Zudem sind Forstwarte für die Wartung und Funktionstüchtigkeit der Werkzeuge und Geräte verantwortlich. Sie schärfen regelmässig die Motorsägeketten und warten die Maschinen.

Das Unfallrisiko bei Forstarbeiten ist gross. Forstwartinnen arbeiten deshalbäusserst aufmerksam und halten die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften strikte ein. Der Beruf verlangt körperliche Fitness, Ausdauer und Konzentration. Forstwartinnen tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass der Wald im ökologischen Gleichgewicht bleibt, seine Funktionen als Lebens-, Schutz- und Erholungsraum beibehält und wirtschaftlich genutzt werden kann.

Ausbildung
  • Grundlage
  • Eidg. Verordnung vom 1.12.2006 mit Änderung vom 1.8.2015

  • Dauer
  • 3 Jahre

  • Bildung in beruflicher Praxis
  • In einem öffentlichen oder privaten Forstbetrieb oder in einer Forstunternehmung

  • Schulische Bildung
  • In der Regel 1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule

  • Berufsbezogene Fächer
  • Holzernte und Holzmessen, Holzkunde, waldbauliche Grundlagen, Standortskunde, Waldbau, Ökologie, Forstschutz, Wald / Jagd und Wildtiere, Bauwesen, Mensch und Arbeit, Aufgaben und Bedeutung des Waldes, Forstrecht und forstliche Planung, Betriebsorganisation und Arbeitsrecht

  • Überbetriebliche Kurse
  • Holzernte, Waldbau und Ökologie, forstliches Bauwesen, Nothilfe für das Forstpersonal

  • Berufsmaturität
  • Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Grundbildung die Berufsmaturitätsschule besucht werden.

  • Abschluss
  • Eidg. Fähigkeitszeugnis ­"Forstwart/in EFZ"

Voraussetzungen
  • Vorbildung
    • abgeschlossene Volksschule
    • Berufswahlpraktikum (Schnupperlehre) wird empfohlen
  • Anforderungen
    • Freude an der Arbeit im Freien
    • gute Beobachtungsgabe für Naturabläufe
    • Verantwortungsbewusstsein und gutes Urteilsvermögen (Unfallrisiko)
    • Selbstständigkeit
    • gute Gesundheit für körperlich anstrengende Arbeiten bei Wind und Wetter
    • Körperkraft
    • technisches Verständnis für die Arbeit mit Maschinen und Geräten
    • zusätzlich erforderlich: ärztliche Voruntersuchung
Weiterbildung
  • Kurse
  • Angebote von forst- und landwirtschaftlichen Bildungszentren, von WaldSchweiz, von Umweltorganisationen, von Fachschulen und Fachhochschulen; eine Kursübersicht bietet Codoc

  • Verkürzte Grundbildung
  • Obstfachmann/-frau EFZ

  • Berufsprüfung (BP)
  • Mit eidg. Fachausweis: z. B. Forstwart-Vorarbeiter/in, ­Forstmaschinenführer/in, ­Seilkran-Einsatzleiter/in, ­Baumpflegespezialist/in, ­Holzfachmann/-frau, Natur- ­und Umweltfachmann/-frau

  • Höhere Fachschule
  • Dipl. Förster/in HF

  • Fachhochschule
  • Bachelor of Science (FH) in Forstwirtschaft


Quelle: berufsberatung.ch

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